§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse, die von Thomas Uhlendahl, Geiststraße 110, D-48151 Münster (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt) geschlossen werden.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich im Einzelfall aus diesen AGB sowie dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers. Bei Widersprüchen geht das Angebot den AGB vor.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist.
(4) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind – soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt nach Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, sobald der Auftragnehmer den Auftrag wiederum ausdrücklich bestätigt oder für den Kunden ersichtlich mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot näher bezeichneten Coaching- und Beratungsleistungen in eigenen Geschäftsräumen, vor Ort beim Kunden oder über das Internet.
§ 4 Coaching- und Beratungsleistungen des Auftragnehmers
(1) Bei den Coaching- und Beratungsleistungen des Auftragnehmers handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB.
(2) Soweit der Auftragnehmer Coaching- und Beratungsleistungen erbringt und/oder Projekte des Kunden beratend unterstützt, bleibt die Erfolgsverantwortung für das unterstützte Projekt beim Kunden.
(3) Coaching- und Beratungsleistungen unterliegen nicht der Abnahme durch den Kunden.
§ 5 Mitwirkungen des Kunden
(1) Der Kunde hat die vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen und soweit erforderlich dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern zu seinen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen.
(2) Der Kunde wird alle technischen Voraussetzungen schaffen, die für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Systemvoraussetzungen der Videokonferenz- und ggf. Fernzugriffs-Software von ihm erfüllt werden und eine stabile und sichere Verbindung zum Internet zur Verfügung steht, über die der Auftragnehmer seine Leistungen erbringen kann.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(4) Die vom Kunde zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar.
§ 6 Videotelefonie
(1) Coaching- und Beratungsleistungen können per Videotelefonie stattfinden und werden mittels geeigneter Drittanbieter-Software zu dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten Termin erbracht.
(2) Nach Wahl des Kunden wird dafür „Skype“, „Teams“ oder „Zoom“ eingesetzt. Weitere Informationen zu Download, Installation, Systemvoraussetzungen und Kompatibilität der eingesetzten Software:
a) Skype: Anbieter ist die Microsoft Corporation, Vereinigte Staaten von Amerika. Website: https://www.skype.com/de
b) Teams: Anbieter ist die Microsoft Corporation, Vereinigte Staaten von Amerika. Website: https://www.teams.com/de
c) Zoom: Anbieter ist die Zoom Video Communications, Inc., Vereinigte Staaten von Amerika. Website: https://explore.zoom.us/de-de/
(3) Der Kunde benötigt zur Interaktion im Rahmen der Videokonferenz außerdem ein Mikrofon und, um selbst gesehen zu werden, eine Kamera.
§ 7 Unterlagen und Schulungen
(1) Soweit im Rahmen der Coaching- und Beratungsleistungen oder Schulungen Unterlagen übergeben werden, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung an diesen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Unterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen.
(2) Das Eigentum an vom Auftragnehmer für den Kunden zu Zwecken der Coaching- und Beratungsleistungen oder Schulungen erstellten Kopien der Arbeitsergebnisse geht mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.
(3) Der Kunde ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht berechtigt, Videokonferenzen aufzuzeichnen.
(4) Soweit Schulungsleistungen vereinbart wurden, handelt es sich dabei um Dienstleistungen des Auftragnehmers gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Schulungserfolg ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer führt Schulungen zu den vereinbarten Zeiten in der vereinbarten Art und Weise (z.B. vor Ort oder per Videokonferenz) durch. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und wird zuvor definiert.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Eine etwaig vereinbarte Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers.
(2) Soweit keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, endet das Vertragsverhältnis, je nachdem was früher eintritt, wenn
a) die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden;
b) das vereinbarte Budget verbraucht wurde; oder
c) der Vertrag vom Kunden mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wurde.
(3) Bei Coaching- und Sparringleistungen kann der Kunde den Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen. Der Auftragnehmer kann in diesem Falle eine seinen bisherigen Leistungen entsprechende Vergütung verlangen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(5) Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(6) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Auftragnehmer schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.
§ 9 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält eine Vergütung nach Zeitaufwand. Der angefallene Aufwand wird unter Auflistung des Datums sowie der Art und des Umfangs der erbrachten Tätigkeit abgerechnet und ist mit Rechnungsstellung fällig.
(2) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers.
(3) Der erfasste Zeitaufwand wird jeweils auf volle 15 Minuten aufgerundet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, pro Sitzung und Tag mindestens eine Zeitstunde abzurechnen.
(4) Auch im Falle einer kurzfristigen Stornierung eines Termins (weniger als drei Werktage vor dem Termin) durch den Kunden bleibt der Auftragnehmer berechtigt, für den stornierten Termin eine Zeitstunde abzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmer infolge des Unterbleibens der Leistung einen höheren Betrag erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.
(5) Soweit der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden vor Leistungserbringung eine Einschätzung des voraussichtlich anfallenden Aufwands abgibt, ist diese stets unverbindlich. Es handelt sich um eine reine Schätzung basierend auf Erfahrungswerten des Auftragnehmers. Der tatsächliche Aufwand kann abhängig von den Umständen des Einzelfalls nach unten und oben abweichen.
(6) Rechnungen werden ausschließlich als Online-Rechnung in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung gestellt.
(7) Der Kunde kommt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung mit der Zahlung in Verzug.
(8) Soweit nicht anders gekennzeichnet, verstehen sich alle Preise netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
§ 10 Zahlung
(1) Die Zahlung kann auf Rechnung per Überweisung oder per PayPal erfolgen.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite von PayPal. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Kunde über ein PayPal-Konto verfügen bzw. ein PayPal-Konto eröffnen, sich mit seinen Zugangsdaten einloggen und die Zahlungsanweisung bestätigen. Der Auftragnehmer fordert PayPal dann zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs.
(3) PayPal ist ein Dienst der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg. Weitere Informationen unter https://www.paypal.com. Es gelten die Nutzungsbedingungen, die unter https://www.paypal.com/de/webapps/
mpp/ua/legalhub-full?locale.x=de_DE einsehbar sind.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Formeln, Produktspezifikationen, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten) sowie sämtliche Inhalte aus Coachings und deren Dokumentation.
(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen besteht für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
(4) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(5) Die Parteien werden nur solchen Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Personen vertrauliche Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen.
§ 13 Änderungsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB während der Laufzeit des Vertrages zu ändern. Änderungen werden nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtslage.
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die geänderten AGB in Textform zur Verfügung und weist auf die Änderungen besonders hin. Zugleich räumt der Auftragnehmer dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung ein, ob er die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Der Auftragnehmer wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB innerhalb der Frist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Fristablauf außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Falls der Kunde Verbraucher ist, bleiben die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht bereit und nicht verpflichtet.
(3) Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers statthaft.
(4) Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Münster (Westf.) vereinbart.
(6) Sollten einzelne Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.